Verkehr: Verkehrsmeldungen

Teilnahme am Straßenverkehr

Eine Fußgängerin ist verschwommen im Hintergrund zu sehen. Sie spaziert mit ihrem Langstock auf dem Gehweg. An einem Gitterzaun im Vordergrund hängt ein Schild mit der Aufschrift „Bitte Vorsicht!“ und einem Stockgänger-Symbol.
Bild: DBSV/A. Friese

In seinem „Ratgeber Recht“ gibt der DBSV Auskunft über Regelungen, die sehbehinderte und blinde Menschen bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachten sollten. Es geht darin um rechtliche Grundlagen und was sie zum Beispiel für die Kennzeichnung als sehbehinderte oder blinde Person, für das Führen eines Kraftfahrzeugs und fürs Radfahren bedeuten.

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Beförderung in Verkehrsmitteln

In einem weiteren Kapitel des vom DBSV herausgegebenen „Ratgeber Recht“ geht es um die Beförderung in Verkehrsmitteln. Es gibt Informationen darüber, welche Rechte sich aus den verschiedenen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis für die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ableiten. Einzelne Abschnitte widmen sich den Themen Begleitperson, Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn, Bahnfahren im Ausland und Serviceleistungen von Fluggesellschaften und am Flughafen.

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Gemeinsamer Fachausschuss

Der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV) setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die aus verschiedenen Organisationen kommen, unter anderem vom DBSV. Er setzt sich für Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Personenverkehr ein. Der GFUV erarbeitet Mindeststandards, die den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Verkehr ermöglichen.

Ebenso berät der GFUV Verkehrsträger und wirkt in DIN-Ausschüssen sowie in beratenden Gremien mit. Für Expertinnen und Experten aus seinen Mitgliedsverbänden veranstaltet er regelmäßig Informationstagungen. Darüber hinaus entwickelt er Merkblätter und Broschüren.

Der GFUV hat viele Stellungnahmen zu Verkehrsthemen veröffentlicht, die für sehbehinderte und blinde Menschen relevant sind. Themen sind zum Beispiel „Geschützte Kreuzungen“ und die „Akustische Wahrnehmung von geräuscharmen Kraftfahrzeugen“.

Zu mehr Infos zum GFUV

Petition gegen Wildparken von E-Rollern

E-Roller, die ohne Rücksicht auf andere auf Gehwegen, Plätzen und an Haltestellen abgestellt werden, sind eine Unfallgefahr, vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen. Die vom Bundesverkehrsministerium geplanten Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der Straßenverkehrsordnung, werden nach Ansicht des DBSV die Situation noch verschärfen.

Um die Situation für alle, die zu Fuß unterwegs sind, wieder sicherer zu machen, hat „FUSS e. V.“, ein Fach- und Lobbyverband für Fußverkehr, eine Online-Petition gestartet. Darin heißt es: „Wir fordern die Landesregierungen auf, dem Bundesverkehrsminister die Zustimmung zu behindernden und gefährdenden Regeln zu verweigern und sich stattdessen für Änderungen einzusetzen, die die Sicherheit und Beweglichkeit der Menschen zu Fuß verbessern.“

Zur Online-Petition

Zur Stellungnahme des DBSV zu den vom Bundesverkehrsministerium geplanten Änderungen

Eine Frau in gelber Jacke steht an einer Reihe abgestellter E-Roller. Sie orientiert sich mithilfe eines Langstocks.
DBSV/Töns
Der sogenannte NAF-Bus, ein autonom fahrender Bus, ist bereits im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) im Einsatz. Der rote, kleine Bus hat große Fenster. Darin können ca. 10 Personen Platz finden.
HFM/Wolfgang Bern

Anforderungen an Autonomes Fahren

Autonomes Fahren, also die Fortbewegung von Fahrzeugen ohne einen Fahrer oder eine Fahrerin, ist immer wieder im Gespräch. Der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV) hat dazu bereits vor einigen Jahren einen Anforderungskatalog erstellt, der Kriterien enthält, die gewährleisten sollen, dass auch sehbehinderte und blinde Menschen Autonomes Fahren nutzen können. Die Anforderungen beziehen sich sowohl auf den öffentlichen Personenverkehr als auch auf den Individualverkehr.

Zum Anforderungskatalog des GFUV

Inklusionsbarometer zeigt Mängel und Lösungen auf

Vor zwei Jahren hat die Aktion Mensch ihr „Inklusionsbarometer Mobilität 2022“ veröffentlicht. Da sich die Gesamtsituation im Verkehr seitdem nicht wesentlich geändert hat, treffen wahrscheinlich viele der damals gewonnenen Erkenntnisse aktuell noch zu.

Insgesamt bewerteten Menschen mit Behinderung die Mobilitätsmöglichkeiten in Deutschland deutlich negativer als Menschen ohne Behinderung. Auch die Zugänglichkeit zu Verkehrsmitteln sehen sie negativer – das betrifft nicht nur bauliche Barrieren, sondern auch den Zugang zu Informationen.

Wichtig war den meisten Befragten, ob mit oder ohne Behinderung, unabhängig von Wohnort oder Alter, eine nachhaltige Mobilität.

Das Inklusionsbarometer zeigt anhand von Prozentzahlen, die sich auf verschiedene Bereiche beziehen, um wie viel schwieriger Menschen mit Behinderung das Unterwegs-Sein empfinden im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung.

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse werden im Inklusionsbarometer Lösungsvorschläge aufgezeigt, die allgemein gehalten sind, aber Denkanstöße für Veränderungen bei Verantwortlichen liefern können.

Zu weiteren Infos rund um das „Inklusionsbarometer Mobilität 2022“

Informationen zum Reisen mit der Deutschen Bahn

Zahlreiche Informationen für sehbehinderte und blinde Fahrgäste stellt die Deutsche Bahn auf ihrer Website bereit. Von der Startseite www.bahn.de aus klickt man sich über die Menüpunkte „Info und Services“, „Individuelle Reise“, „Barrierefreies Reisen“ bis zur Unterseite „Fahrgäste mit eingeschränkter Sehfähigkeit“ durch. Unter Eingabe der entsprechenden Suchbegriffe gelangt man auch über eine Internet-Suchmaschine auf die gewünschte Seite.

Zur Website der Deutschen Bahn

Schwerpunktthema: Verkehr

Vielfältig und tückisch sind die Barrieren, die sehbehinderten und blinden Menschen vielerorts im Verkehr begegnen: Mitten auf dem Gehweg abgestellte E-Roller, Ampeln ohne akustisches Signal und fehlende Leitstreifen sind nur drei Beispiele. Im Schwerpunkt dieser Sichtweisen-Ausgabe geht es um „schlimme Kreuzungen“, Orientierungshilfen und nützliche Internetseiten zum Thema.

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