Das Thema „Inklusion“ wird im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im ersten Kapitel behandelt. Dort ist es im zweiten Unterkapitel mit dem Titel „Arbeit und Soziales“ zu finden. Es folgt der Abschnitt „Inklusion“ im Wortlaut.

Inklusion
Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein (Anm. d. Red.: Meistens wird von UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen), in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin. Wir prüfen bestehende Gesetze auf bürokratische und rechtliche Hürden. Wir bauen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache auf. Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher. Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Wir werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen. Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern. Die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe wird gesetzlich ermöglicht.
Wir werden die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Wir wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigen. Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Wir stärken den Gewaltschutz in der Behindertenhilfe. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen werden wir auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten. Wir werden eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau identifizieren und prüfen dabei Pauschalierungen. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären. Das System der Rehabilitation und Teilhabe werden wir im Sinne des Prinzips „Leistung aus einer Hand“ weiterentwickeln und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick nehmen. Auf der Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.
Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten bestellt

Das Bundeskabinett hat Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt. Der Jurist hat dieses Amt seit 2018 inne. Dusel erklärte nach seiner Ernennung: „Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe für alle Ressorts der Bundesregierung. Die inklusionspolitischen Verabredungen im Koalitionsvertrag machen Hoffnung, weil sie spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen können.“ Jetzt müsse es darum gehen, diese auch mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.“
Der oder die Behindertenbeauftragte des Bundes wirkt laut Behindertengleichstellungsgesetz darauf hin, dass der Bund seine Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen wahrnimmt. Er ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen.
Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Geschäftsbereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen – insbesondere durch die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Akteneinsicht.
Schwerpunktthema: Inklusionspolitik
Auch die Privatwirtschaft müsste stärker zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das ist nur eine der Forderungen von Selbsthilfe-Verbänden und anderen Organisationen an eine Inklusionspolitik, die ihren Namen verdient. Wie wird diese Politik in der neuen Legislaturperiode aussehen? Werden die erhofften Gesetzesreformen kommen? Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik und von Organisationen haben verschiedene Meinungen dazu.
- „Wir werden überall genau hinschauen“, verspricht Christiane Möller im Interview zu Möglichkeiten und Schwächen für Inklusion im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung.
- Das planen CDU/CSU und SPD für Inklusion laut Koalitionsvertrag.
- Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von CDU, SPD, Grünen und Linken antworten auf die Frage: "Wie gelingt „volle Teilhabe“?"
- „Das reicht nicht, liebe Koalitionäre!“, finden viele für Inklusion tätige Organisationen und benennen Gutes und Verbesserungswürdiges am aktuellen Koalitionsvertrag.