Die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises ist beschlossene Sache. Bis er tatsächlich beantragt werden kann, wird es noch eine Weile dauern. Der Ausweis soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, bei Reisen und Kurzaufenthalten in den Mitgliedsstaaten der EU Nachteilsausgleiche geltend zu machen. Auch ein Europäischer Parkausweis für behinderte Menschen wurde beschlossen.
Der Europäische Behindertenausweis wird kommen, die nationalen Behindertenausweise bleiben bestehen: Der Vorsitz des Europäischen Rats und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben sich Anfang Februar über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen geeinigt.
Die Ausweise werden in der gesamten EU als Nachweis für eine Behinderung oder einen Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung anerkannt werden. Zu den Nachteilsausgleichen, die mit dem Europäischen Behindertenausweis geltend gemacht werden können, zählen zum Beispiel ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, freier Zutritt für Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze. Es wird jedoch nur gewährt, was das nationale Recht des Landes vorsieht, in dem jemand zu Gast ist.
Die Ausweise sollen sowohl in digitaler als auch physischer Form erhältlich sein. Beide Varianten werden mit einem QR-Code ausgestattet, um Betrug oder Missbrauch zu erschweren.
Wann und wo kann der Europäische Behindertenausweis beantragt werden?
Zuständig für die Ausstellung des Europäischen Behindertenausweises sind die jeweiligen nationalen Behörden. Bis zur Anwendung der Richtlinie zum Europäischen Behindertenausweis haben die EU-Mitgliedsstaaten dreieinhalb Jahre Zeit. Wenn alles wie geplant verläuft, können Menschen mit Behinderungen das Dokument also voraussichtlich ab etwa Mitte 2027 erhalten.
Gültig ist der europäische Nachweis in der Regel für Aufenthalte von bis zu drei Monaten. Wer länger in einem EU-Land verweilt, kann den dort geltenden nationalen Behindertenausweis beantragen.
Der Europäische Behindertenausweis wird – außer bei Verlust oder Beschädigung – kostenlos ausgestellt und verlängert. Die Mitgliedstaaten können eine Gebühr für die Verwaltungskosten beschließen.
Informationen barrierefrei verfügbar
Bei Menschen mit Behinderungen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf oder mit Anspruch auf Unterstützung durch eine persönliche Assistenzkraft kann auf dem Europäischen Behindertenausweis der Buchstabe „A“ hinzugefügt werden.
Informationen über den Europäischen Behindertenausweis sowie den Europäischen Parkausweis sollen auf einer EU-Website bereitgestellt werden, die in allen Amtssprachen und in barrierefreien Formaten verfügbar ist.
Der DBSV bewertet das Ergebnis der EU-Richtlinie über einen Europäischen Behindertenausweis und einen Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen insgesamt positiv. „Die Richtlinie ist nicht perfekt“, erklärt DBSV-Justiziarin Christiane Möller. „Aber es ist ein bedeutender Erfolg, dass wir erstmals europaweit verbindliche Regelungen für diese beiden Ausweise haben. So wird Reisen für Menschen mit Behinderung in Europa einfacher.“
Schwerpunktthema Europa
Wenn im Juni das Europäische Parlament gewählt wird, blicken sicher auch die neuen Mitglieder des Präsidiums der Europäischen Blindenunion (EBU) gespannt auf die Ergebnisse. Denn das Parlament und andere EU-Gremien müssen überzeugt werden, die Rechte von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen zu beachten. Keine leichte Aufgabe, das wissen auch Wolfgang Angermann, ehemaliger Präsident der EBU, und Sabine Ström, frisch ins EBU-Präsidium gewählt.
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