Schülerin in Sachsen wird Gymnasialbesuch verwehrt

In einem Klassenraum beugt sich eine junge Lehrerin über den Laptop mit Braillezeile eines Schülers. Andere Jugendliche sitzen mit im Raum.
Bild: DBSV/G. Schwering

Über den Fall der 17-jährigen Schülerin Silja Dana Schray aus Chemnitz haben bereits einige Medien berichtet, und noch ist nicht klar, wie er letztlich ausgehen wird. Die Schülerin war zunächst inklusiv an einem Gymnasium unterrichtet worden. Doch das Landesamt für Schule und Bildung Chemnitz forderte von der Schule in freier Trägerschaft „Gelingensvoraussetzungen“: Sie solle einen Sonderpädagogen mit Förderschwerpunkt Sehen einstellen, damit die junge Frau weiterhin das Gymnasium besuchen darf. Das kann die Schule wegen des Fachkräftemangels in diesem Bereich nicht und kündigte der Schülerin den Schulvertrag. Klagen von Schray und ihrer Mutter vor Gericht hatten bislang keinen Erfolg.

Das Landesschulamt schlug der Schülerin vor, zunächst die zehnte Klasse der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte zu besuchen und dann die zehnte Klasse eines Regelgymnasiums. Zeitverschwendung, befand die 17-Jährige und hat sich an einer Fernschule eingeschrieben, um auf diesem Weg ihr Abitur zu machen. Da dies gegen die Schulpflicht verstoße, hat das Landesschulamt Anzeige erstattet.

Der DBSV-Referent für Soziales, Reiner Delgado, sagt zu dem Fall Folgendes: „Als Verband halten wir es für unzumutbar, dass eine Schülerin, die offenbar in der Lage ist, ein Regelgymnasium zu besuchen, in eine Förderschule mit dem Ziel Realschulabschluss gehen soll.“

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