
Der achte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - wurde veröffentlicht. Die Fallzahlen sind demnach im Jahr 2024 erneut gestiegen. Insgesamt gingen 330 Anträge ein; im Jahr davor waren es 267.
Anträge zu Barrierefreiheit und Benachteiligung
Die Schlichtungsstelle BGG versucht, Menschen mit Behinderungen bei Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes zu helfen. In den meisten Fällen geht es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung. In den vergangenen acht Jahren hat sie mehr als 1.800 Anträge bearbeitet.
Die Anträge im Jahr 2024 wurden zu folgenden Themen eingereicht:
Benachteiligungsverbot: 43 %
Assistenzhunde: 28 %
Barrierefreie Informationstechnik: 7 %
Physische Barrierefreiheit: 4 %
Recht auf Gebärdensprache
und andere
Kommunikationshilfen: 2 %
Gestaltung von Bescheiden
und Vordrucken/
Verständlichkeit/Leichte Sprache: 2 %
14 Prozent der Anträge betrafen Themen, für die die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist, beispielsweise Verbraucherstreitigkeiten, Asylanträge oder Arzthaftungsfälle.
Bei drei Vierteln der Verfahren, die nicht vorzeitig beendet wurden, konnte eine gütliche Einigung erzielt werden.
"Ein gutes Zeichen"

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, erklärt, es sei ein gutes Zeichen, dass Menschen mit Behinderungen immer öfter Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchten. „Es zeigt, dass das Bewusstsein für diese Rechte im Alltag der Menschen angekommen ist“, sagt Dusel.
Durch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz könnten die Anträge zu digitaler Barrierefreiheit in den kommenden Monaten zunehmen.
Der Jahresbericht 2024: Jahresbericht der Schlichtungsstelle BGG für das Jahr 2024