Schlichtungsstelle BGG legt Jahresbericht 2023 vor

Auf einem weißen Hintergrund stehen sich zwei kleine Holzfiguren gegenüber. Sie sehen aus wie zwei untersetzte Männer mit Hut.
Auf einem weißen Hintergrund stehen sich zwei kleine Holzfiguren gegenüber. Sie sehen aus wie zwei untersetzte Männer mit Hut.  ·  Bild: flickr/Rolf van Melis

Der Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – kurz Schlichtungsstelle BGG – wurde kürzlich veröffentlicht. Im Jahr 2023 sind die Fallzahlen demnach erneut gestiegen: Waren es 2022 noch 189 Schlichtungsanträge, wurden im vergangenen Jahr 267 Anträge eingereicht. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 40 Prozent.

Die Schlichtungsstelle BGG hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Insgesamt hat sie mittlerweile mehr als 1.300 Anträge erhalten.

Im Jahr 2023 wurde die Schlichtungsstelle 267 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das Benachteiligungsverbot (39 Prozent) und die Barrierefreie Informationstechnik (8 Prozent). Verstärkt spielte das Thema Assistenzhunde eine Rolle (21 Prozent). Weitere Themen waren die physische Barrierefreiheit (4 Prozent), die Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache (1 Prozent) sowie das Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen (1 Prozent).

In knapp 60 Prozent der zulässigen Anträge wurde eine gütliche Einigung erzielt.

Die gestiegene Nachfrage wertet der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, positiv. „Die Schlichtungsstelle hat einen festen Platz bei der außergerichtlichen Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gefunden“, sagt er. Schlichtung sei ein gutes Mittel, um das Bewusstsein in Behörden zu stärken, ihrer Verpflichtung zur Barrierefreiheit nachzukommen. „Die bewährte Institution sollte man nun auch bei der anstehenden Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes im Blick behalten, bei der auch die privaten Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen“, erklärt der Beauftragte.

Der Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle BGG sowie Fallbeispiele und Zusammenfassungen, auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache, stehen online zur Verfügung.

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