Rechtsvergleich auf Bund-Länder-Ebene

Ein Rechts-Paragrafenzeichen steht symbolisch vor einer Mauer.
Bild: Pixabay/Geralt

Vorgenommen hat ihn die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK wurde anhand von elf Schlüsselthemen verglichen, ob diese in den jeweiligen Gesetzen von Bund und Ländern vorhanden und wie sie gegebenenfalls konkret ausgestaltet sind.

Gute Standards vorhanden

„Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder spielen eine zentrale Rolle für die Umsetzung der UN-BRK“, sagt Catharina Hübner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle. „Mittlerweile existieren in einigen Gesetzen gute Standards, die es in die Breite zu tragen gilt.

Daneben sind weitere Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK erforderlich.“

Verglichen wurden etwa der Behinderungsbegriff, die Verankerung von „angemessenen Vorkehrungen“, Regelungen zu barrierefreier Kommunikation und zum Verbandsklagerecht sowie zur Einrichtung einer Fachstelle Barrierefreiheit, einer Schlichtungsstelle und eines Partizipationsfonds.

Der Bericht dazu ist online zu finden.

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