
Teilhabe-Empfehlungen für eine inklusive Kultur haben gegen Ende der zurückliegenden Legislaturperiode der Behindertenbeauftragte des Bundes, Jürgen Dusel, sowie der Vertretern des Deutschen Kulturrats der Bundesregierung und dem Parlament übergeben.
Die Empfehlungen sind das Ergebnis eines dreijährigen Austausches mit Institutionen aus dem Kultur- und Mediensektor, Expertinnen und Experten der inklusiven Kulturszene sowie Vertreterinnen und Vertretern der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Für den DBSV hat Sozialreferent Reiner Delgado mitgewirkt.
Handlungsbedarf wurde zum Beispiel festgestellt beim Zugang zu Räumlichkeiten und bei der Berücksichtigung bei der Programmplanung – beides ist häufig mit Barrieren versehen. Auch die Frage, wie sich Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt Kultur und Medien qualifizieren und dort beruflich einsteigen, etablieren und aufsteigen können, wurde in Werkstattgesprächen erörtert.
Dusel erinnerte bei der Übergabe, dass Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe an der Kultur die gleichen Rechte hätten wie alle anderen Menschen auch - das sage ganz klar Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland vor mittlerweile 15 Jahren ratifiziert habe, die jedoch noch lange nicht umgesetzt sei.
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, sagte, dass, um Barrierefreiheit in allen Bereichen der Kultur und der Kreativwirtschaft zu erreichen, gesetzliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung für die Umsetzung gebraucht würden. Hier seien Bund, Länder und Kommunen gefragt.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, erklärte, dass Inklusion ein Kerngedanke der Demokratie sei, denn Demokratie gelinge nur unter der Bedingung, dass möglichst alle an ihr mitwirken. „Deshalb ist es wichtig“, sagte Roth, „dass Inklusion bei allen Fördermaßnahmen mitgedacht wird und die Bundesregierung innovative Inklusionsprojekte im Kulturbereich fördert.“ Das Ziel bleibe eine Kultur für alle und eine Kultur von allen.