Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber möchten Menschen mit Behinderung einstellen, vermuten jedoch zu hohe bürokratische Hürden. Ihr Wunsch: Eine Ansprechstelle rund um das Thema Inklusion im Arbeitsmarkt. Nun sollen bundesweit „Einheitliche Ansprechstellen“ das gesamte Verfahren zur Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung für die Arbeitgeber koordinieren.

Acht Ansprechstellen bundesweit

Im Rheinland hat das Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) verschiedene Träger mit dieser Aufgabe regional beauftragt: Acht neue Einheitliche Ansprechstellen, die Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung helfen, sind bereits an den Start gegangen.

Sie gehören zu Trägern wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer und informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, jedoch trägerunabhängig. Arbeitgeber werden von den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber auch aktiv angesprochen, um diese für die Ausbildung, Einstellung und (Weiter-)Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind nicht nur im Rheinland, sondern bundesweit eingerichtet worden. Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene soll eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung stattfinden. Die jeweils in den Bundesländern zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter sind dabei für die Beauftragung von geeigneten Trägern verantwortlich. Die Einheitlichen Ansprechstellen werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

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