DOG fordert Maßnahmen gegen renditeorientierte Arztpraxen und -zentren

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) begrüßt einen Beschluss des Landtags von Schleswig-Holstein. Dieser fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen das zunehmende Vordringen von Konzernen und Finanzinvestoren in die Strukturen der ärztlichen Versorgung wie Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu unternehmen. Die DOG fordert, dass die Besitzverhältnisse von Praxen und MVZ für Patientinnen und Patienten transparent sein müssen. Sie hätten ein Recht zu erfahren, wer die Praxis oder das MVZ, in dem sie behandelt werden, betreibt. Außerdem müsse die Anzahl der MVZ, die ein einzelner Besitzer betreiben kann, begrenzt werden.

Sicherstellung von bestmöglicher Behandlung

Das Vordringen von renditeorientierten Investoren im niedergelassenen Versorgungsbereich betrifft die Augenheilkunde in besonderem Maße. Die DOG betrachtet diese Entwicklung als problematisch. „Im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns muss immer das Patientenwohl stehen und nicht der wirtschaftliche Profit“, sagt DOG-Generalsekretär Prof. Dr. Claus Cursiefen. „Jede Patientin und jeder Patient muss sicher sein können, dass er oder sie die bestmögliche Behandlung erhält – unabhängig davon, wie lukrativ die Behandlung für die Behandelnden ist.“

Cursiefen, der auch Direktor des Zentrums für Augenheilkunde an der Uniklinik Köln ist, sieht eine zunehmende Gefahr, dass in den renditeorientierten Niederlassungen vermehrt nur noch lukrative Behandlungen angeboten werden, während andere Versorgungsaufgaben, die nicht zur geforderten Rendite beitragen, leiden beziehungsweise von anderen Leistungsträgern erbracht werden müssen.

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