
Berücksichtigt das deutsche Baurecht der Bundesländer die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)? Werden die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Wohnungsbau, aber auch bei Denkmälern berücksichtigt? Und ist das Genehmigen standardisierter Bautypen eine Gefahr für Barrierefreiheit?
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) hat die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder hinsichtlich dieser Fragen untersucht. Flächendeckend herrsche Handlungsbedarf, resümiert die Monitoring-Stelle. Der Anteil an barrierefreien Wohnungen sei überall viel zu niedrig. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen seien durchweg zu weit gefasst. Sanktionen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben sind kaum vorgesehen.
Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle, plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung und des Baurechts der Bundesländer. Sie beklagt: „Es ist leider immer noch so, dass die Landesbauordnungen den Belangen von Menschen mit Behinderungen kaum Gewicht beimessen und Barrierefreiheit dort viel zu nachrangig behandelt wird.“