Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ihren Jahresbericht für 2024 vorgelegt. 2024 haben 11.405 Beratungsanfragen das Beratungsteam erreicht – mehr als jemals zuvor.
Die meisten Anfragen, nämlich 43 Prozent, betrafen rassistische Diskriminierungen. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 Prozent, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen.
Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Jeder dritte Fall (33 Prozent) findet bei der Arbeitssuche, im Bewerbungsgespräch, am Arbeitsplatz oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis statt. 25 Prozent aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen. Bei sogenannten Alltagsgeschäften fühlten sich 22 Prozent diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf.
Diskriminierung sei nicht nur ein Problem derjenigen, die sie erleben, heißt es im Jahresbericht. Sie schade auch der Wirtschaft und gefährde die Demokratie. Experten und Expertinnen würden daher eine Reform des 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) empfehlen. Auch der DBSV empfiehlt eine Gesetzesreform. Das AGG soll auf dem Arbeitsmarkt und bei Alltagsgeschäften vor Diskriminierung schützen. Menschen erlebten aber auch Diskriminierungen im öffentlichen Raum, in Vereinen oder in Sozialen Medien, hält der Jahresbericht fest.