
Die Europäische Kommission hat ihre Entscheidung revidiert, die sogenannte „Horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie“ aus dem Arbeitsprogramm zu streichen. Damit wird ein zentrales Vorhaben zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und anderer benachteiligter Gruppen weiterverhandelt.
Die Richtlinie, die ursprünglich 2008 von der Kommission vorgeschlagen wurde, soll den bestehenden Diskriminierungsschutz deutlich ausweiten. Während EU-Recht bislang nur vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf schützt, soll die neue Regelung Diskriminierung auch in Bereichen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, soziale Sicherheit und Zugang zu Dienstleistungen untersagen. Sie soll damit eine Lücke im europäischen Gleichbehandlungsrecht schließen.
Erheblicher Druck aus Zivilgesellschaft, Europäischem Parlament und einer Mehrheit der Mitgliedstaaten hat Wirkung gezeigt. Die Europäische Blindenunion hat sich in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission sowie mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments wiederholt für die Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.
Da Deutschland weiterhin zu den wenigen Mitgliedstaaten gehört, die das Vorhaben blockieren, setzt sich der DBSV auf Bundesebene dafür ein, diese Blockadehaltung aufzugeben.