Videokonferenzen auf der Arbeit, Online-Shopping in der U-Bahn, abends eine Übung aus der Meditations-App der Krankenkasse und anschließend einen Streaming-Dienst aufrufen: Damit blinde und sehbehinderte Menschen Zugang haben zu einem zunehmend digitaler werdenden Alltag, muss die digitale Welt barrierefrei gestaltet sein.
Eine große Rolle spielt außerdem die Nutzungsfreundlichkeit (Usability) von digitalen Anwendungen. Usability beschreibt laut Norm das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Nutzende in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und mit Zufriedenheit zu erreichen (DIN EN ISO 9241). Vereinfacht gesagt geht es bei Barrierefreiheit darum, ob eine Anwendung überhaupt nutzbar ist, bei Usability darum, wie aufwendig, zielführend und zufriedenstellend die Nutzung ist.
Die Standards und Normen zu digitaler Barrierefreiheit gewährleisten nicht in jedem Fall auch die Nutzungsfreundlichkeit digitaler Angebote. Das kann dazu führen, dass auch die Zugänglichkeit beeinträchtigt wird. Ein Beispiel verdeutlicht das: Die Norm zu digitaler Barrierefreiheit gibt vor, dass Webseiten via Tastatur bedienbar sein müssen. Wenn Nutzende aber 15 Mal die Tab-Taste drücken müssen, um durch das Menü zum Inhalt einer Webseite zu gelangen, ist das normkonform, jedoch nicht nutzungsfreundlich.
Darum helfen Tests auf Nutzungsfreundlichkeit (Usability-Checks) dabei, Barrieren und unnötige Umwege bei Online-Angeboten wie Apps, Dokumenten und Websites zu identifizieren und zu beseitigen und unterstützen die Inklusion von Menschen mit Behinderung ins digitale Leben. Doch wer führt solche Usability-Checks durch?
Anbieter von Websites, Apps und Programmen können nun über den DBSV seheingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer für Usability-Checks, also Tests auf Nutzungsfreundlichkeit, anfragen. Diese Experten und Expertinnen in eigener Sache überprüfen dann für sie deren digitale Angebote mit Hilfstechnologien wie Screenreadern und Vergrößerungen. Voraussetzungen für die Vermittlung durch den DBSV sind zum einen die Bereitschaft, für den Usability-Check eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen. Zum anderen muss die Konformität – also die Übereinstimmung mit den technischen Normen und Standards zu digitaler Barrierefreiheit – vorab geprüft werden. Zu den über 80 Merkmalen digitaler Barrierefreiheit gehören unter anderem Alternativtexte, eine konsistente Überschriftenstruktur, ausreichende Kontraste oder die Beschriftung von Formularfeldern. Ist auf rein technischer Ebene keine Barrierefreiheit gegeben, sind Usability-Checks mit assistiven Technologien eventuell nicht möglich. Ist eine Website beispielsweise nicht per Tastatur bedienbar, kann auch nicht überprüft werden, wie aufwendig und zufriedenstellend die Bedienung mit einer Tastatur ist.
Um Teil des stetig wachsenden Usability-Pools zu werden, bedarf es keiner speziellen Voraussetzungen. Alle Informationen, die zur Durchführung von Usability-Checks notwendig sind, werden in regelmäßigen Infoveranstaltungen und bei Bedarf in Workshops rund um digitale Barrieren vermittelt. Insbesondere werden aktuell Nutzende von Android-Geräten gesucht, die mit TalkBack oder Vergrößerungsmöglichkeiten für Usability-Checks zur Verfügung stehen.
Zu weiteren Informationen zum Thema Usability
Wer Interesse an einer Aufnahme in den Usability-Pool oder Fragen zum Thema hat, kann sich an die Ansprechpartnerin Rose Jokic wenden.
E-Mail: usability@dbsv.org
Tel.: 0 30 / 28 53 87 - 168