Die UNESCO-Kommissionen aus Frankreich und Deutschland arbeiten seit diesem Jahr gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen beider Länder daran, die Brailleschrift für die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit zu nominieren.
Der DBSV bietet verschiedene Möglichkeiten für Braille-Nutzende, an dieser Nominierung mitzuwirken. Bei einer Online-Veranstaltung im November 2025 wurde erläutert, dass immaterielles Kulturerbe unter anderem Bräuche, Wissen und Fertigkeiten umfasst und durch eine UN-Konvention von 2003 geschützt wird. Es ist etwas anderes als Weltkulturerbe, in dem Kultur- und Naturdenkmäler zusammengefasst sind und durch eine UN-Konvention von 1975 geschützt werden. Zudem wurden Anregungen für die Nominierung der Brailleschrift gesammelt.
Zur Nominierung gehört auch ein bis zu zehnminütiges französisch-deutsches Video. Ebenfalls im November 2025 wurde dazu in Berlin gefilmt, zum Beispiel zur Erstellung der Tagesnachrichten für Taubblinde in Braille, den tastbaren Kinderbüchern und beim Seminar für Braille-Lehrende, das in Spandau stattfand.
Ab dem 4. Januar 2026 sind Braille-Nutzende nun aufgerufen, Fotos einzureichen, die die lebendige Nutzung der Brailleschrift dokumentieren. In einer Internetabstimmung werden zehn dieser Fotos ausgewählt und ebenfalls der Nominierung beigefügt.
2020 wurde auf Initiative des DBSV die Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Nominierung für die Liste der Menschheit wird von Frankreich und Deutschland im März 2026 eingereicht. Mit einer Entscheidung der UNESCO ist 2027 zu rechnen.