Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Referentenentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Geplant ist, Teilhabeleistungen aus der Eingliederungshilfe in die Kinder- und Jugendhilfe zu überführen. Der DBSV bezieht dazu umfangreich Stellung und meint: Der Entwurf sichert nicht das Teilhaberecht junger Menschen mit Behinderungen.
In seiner Stellungnahme formuliert der DBSV deutliche Kritik am Referentenentwurf des Bundesjugendministeriums für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG). DBSV-Justiziarin Christiane Möller fasst die Pläne so zusammen: „Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.“
Ein Ziel der Reform ist es, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen bis 2028 unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im dafür vorgesehenen Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII) zusammenzuführen, auch um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die vorliegende Fassung droht aber, das Gegenteil zu bewirken. „Kinder und Jugendliche sollen Sozialabbau zu spüren bekommen“, erklärt Möller.
Sparmaßnahme bedrohen Assistenzleistungen
Aktuell bestehende Rechtsansprüche auf individuell notwendige und bedarfsgerechte Leistungen, die für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen unerlässlich sind, sollen nur noch in Ausnahmefällen greifen. In Kita, Schule und Hochschule sollen stattdessen sogenannte infrastrukturelle Bildungsangebote Vorrang erhalten. „Ein Kita- und Bildungssystem, das auch junge Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt willkommen heißt und ihnen eine chancengleiche Teilhabe bietet, wollen auch wir, und zwar schon lange“, sagt Möller. „Dazu wird es aber nicht kommen, wenn es nur darum geht, mehrere Milliarden Euro einzusparen, indem das Recht auf Assistenz massiv zusammengestrichen wird.“ Das Gesetz macht keine Vorgaben, welche Maßstäbe für die Bedarfsdeckung vor Ort gelten, wie das Infrastrukturangebot aussehen muss und dass das dafür erforderliche Geld verlässlich bereitzustellen ist.
Wieviel Teilhabe ein junger Mensch mit Behinderung erlebt, hängt bereits jetzt stark davon ab, wo in Deutschland er lebt. Der DBSV erwartet eine Verstärkung dieses Trends durch die geplante Reform. „Die Abhängigkeit einer Leistung von der Kassenlage des regional zuständigen Trägers widerspricht dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und führt faktisch dazu, dass strukturelle Defizite auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden“, erklärt Möller. Die Folge ist eine Verschärfung sozialer Ungleichheit.
Finanzielle Belastung für Eltern behinderter Kinder könnte steigen
Auch die geplanten Regelungen zur „Kostenheranziehung“ stoßen auf Ablehnung. Eltern von Kindern mit Behinderungen könnten künftig stärker finanziell belastet werden – etwa durch zusätzliche Beiträge für den Schulbesuch, die allein auf die Behinderung ihres Kindes zurückzuführen sind.
Kritisch sieht der Verband auch die Regelungen beim Übergang ins Erwachsenenleben. Ab dem 18. Geburtstag soll in aller Regel der Eingliederungshilfeträger übernehmen. Blinden und sehbehinderten jungen Menschen droht damit kurz vor dem Schulabschluss ein Gerangel der Kostenträger. Im schlimmsten Fall wird die bis dahin gezahlte Internatsunterbringung für den Besuch einer Blindenschule nicht fortgesetzt und damit scheitert der Schulabschluss.
Neue Zuständigkeit wirft Fragen auf
Wollen junge Menschen mit Behinderungen ihre Rechte einfordern, werden sie sich künftig, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, nicht mehr an die Sozialgerichte wenden können, die für alle anderen behinderungsbedingt notwendigen Leistungen zuständig sind. Stattdessen werden die Verwaltungsgerichte zuständig, deren Anforderungen für die Rechtsdurchsetzung wesentlich höher sind.
Der DBSV befürchtet zudem, dass die relativ kleine Gruppe junger Menschen, die von Seheinschränkung betroffen sind, in den Jugendämtern untergeht. Den Jugendämtern fehlen erstens die entsprechenden Netzwerke und zweitens Konzepte, wie die nötige Kompetenz zu den Förderbedarfen von sehbehinderten, blinden oder taubblinden Kindern in Kürze aufgebaut und trotz kleiner Fallzahlen erhalten werden kann. Im Gesetzentwurf fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass diese Problematik erkannt, geschweige denn angegangen wurde.
Der DBSV fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs. Maßgabe muss sein, die individuellen Teilhabeansprüche junger Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zu erhalten und auszubauen. Eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe darf nicht an der falschen Stelle sparen. Sie muss sich daran messen lassen, ob sie allen jungen Menschen echte Chancengleichheit ermöglicht.
Das Ministerium hat den Kabinettsbeschluss zur geplanten Reform für Juli angekündigt. Danach schließen sich die weiteren Beratungen im Bundestag und Bundesrat an. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die von vielen Verbänden geäußerte Kritik darin berücksichtigt wird.