Verantwortung für Deutschland bedeutet auch Verantwortung für behinderte Menschen

Das Reichstagsgebäude in Berlin mit seiner markanten Glaskuppel und wehenden deutschen Fahnen.
Bild: Pixabay/Albrecht Fietz

Der neue Bundeskanzler und die Mitglieder des neuen Kabinetts haben gestern, am 6. Mai, ihre Ernennungsurkunden erhalten. Im zweiten Wahldurchgang bekam Friedrich Merz die benötigte Stimmenmehrheit der Abgeordneten. Damit hat Deutschland eine neue Bundesregierung.

Union und SPD haben am 9. April ihren Koalitionsvertrag mit dem Titel "Verantwortung für Deutschland" zur 21. Legislaturperiode vorgestellt. Auch Inklusion spielt darin eine Rolle. Die neue Bundesregierung will „sich für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einsetzen, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.“ Dazu ist eine Verbesserung der Barrierefreiheit sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich geplant.

Der DBSV hat vor, die neue Regierung beim Wort zu nehmen. „Wer sein Regierungsprogramm mit ‚Verantwortung für Deutschland‘ überschreibt, muss auch Verantwortung für die mehr als 10 Prozent der Bevölkerung übernehmen, die mit einer Behinderung leben, und darf keinen Sozialabbau zu ihren Lasten betreiben“, sagt Christiane Möller aus der Geschäftsführung des Verbandes.

Zum Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland"

Eine Einschätzung des DBSV zur neuen Regierung

Der DBSV unterstützt das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, Zuständigkeiten und Schnittstellen unseres Sozialstaats grundlegend zu reformieren. „Gerade Menschen mit Behinderungen sehen sich ständig hohen bürokratischen Hürden ausgesetzt, wenn es darum geht, gleichberechtigte Teilhabe zu verwirklichen“, stellt Möller fest. Erleichterungen bei der Antragstellung sind deshalb dringend geboten.

Eine klare Absage erteilt der DBSV hingegen allen Bestrebungen, die individuellen Teilhaberechte in Frage zu stellen. Behinderungsbedingt notwendige Unterstützung darf sich nicht wieder am Sozialhilfeprinzip orientieren, sondern muss als echter Nachteilausgleich verstanden werden. Sich für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart ist, erfordert ambitionierte Maßnahmen für eine gleichberechtigte und chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Barrierefreiheit muss das neue ‚normal‘ werden

Als Beispiel nennt Möller das Hinwirken auf mehr Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft, das laut Koalitionsvertrag beabsichtigt ist. „Sorry, aber das reicht nicht. Notwendig sind vielmehr klare und justiziable Verpflichtungen zur Barrierefreiheit, unter anderem im Behindertengleichstellungsgesetz, im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.“ Zudem müssen Investitionsförderungen im Bereich der Infrastruktur konsequent an deren barrierefreie Umsetzung gebunden sein. „Egal, ob es um den Zugang zu Gesundheit, Bildung, zum Arbeitsmarkt oder das Leben im eigenen Zuhause mit seinem Sozialraum geht: Barrierefreiheit muss das neue ‚normal‘ werden“, betont Möller.

Der Einsatz für Inklusion und Barrierefreiheit ist keine soziale Wohltat, sondern pure Notwendigkeit, um den Herausforderungen in einer alternden Gesellschaft mit vermehrt beeinträchtigten Menschen sowie dem demographisch bedingten Fachkräftemangel zu begegnen. Der DBSV wird deshalb die Vorhaben der neuen Bundesregierung in den kommenden vier Jahren konstruktiv und kritisch mitgestalten.

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