
Die „Futterpauschale“ steht auf dem Spiel. Das sind die Nebenkosten der Führhundhaltung, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis geregelt: In Produktgruppe 07 ist für regelmäßig anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Haltung eines Blindenführhundes ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, aktuell 218 Euro. Außerordentliche Kosten – beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung – werden auf Antrag erstattet.
Der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der Kranken- und Pflegekassen, plant nun, die Pauschal-Regelung für Führhundhaltende zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen. „Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV, Christiane Möller.
Die Abschaffung des Pauschalbetrags wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Da das Hilfsmittelverzeichnis eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle sei, drohe ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen, erklärt Möller. Eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde das zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen.
Möller stellt klar, was der DBSV möchte: „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten.“