Mit Verbandsklagen zur Barrierefreiheit

Logo des Sichtweisen-Podcasts: Über drei Zeilen verteilt, ist "Sichtweisen" in fragmentierter Schrift zu lesen. Rechts unten ein weißes Lautsprechersymbol vor blauem Hintergrund.

Im aktuellen Sichtweisen-Podcast der Reihe „Präsidiumsgespräch“ stellen DBSV-Justiziarin Christiane Möller und Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV, das Thema „Verbandsklagen“ vor. Sie erläutern, wie mit diesem rechtlichen Instrument mehr Barrierefreiheit durchgesetzt werden kann.

Damit Barrierefreiheit im Alltag umgesetzt wird, gibt es gesetzliche Regelungen – zum Beispiel im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von Bund und Ländern. Aber feststehendes Recht ist nicht automatisch gelebtes Recht. Was auf dem Papier gilt, muss oft von Einzelpersonen vor Gericht eingefordert und durchgesetzt werden. Ein aufwendiger Schritt, der nicht selten Zeit, Kraft und Geld kostet.

Dafür gibt es im Behindertenrecht die Möglichkeit der Verbandsklage. Auch der DBSV und seine Landesvereine dürfen in bestimmten Fällen selbst vor Gericht klagen.

Im Podcast wird erklärt, warum es so wichtig ist, den Bereich weiter voranzutreiben. Außerdem wird das aktuelle Verbandsklageprojekt vorgestellt, das der DBSV gemeinsam mit der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm) durchführt.

Bei der Fachtagung zum Verbandsklageprojekt, die Anfang September in Berlin stattfand, tauschten sich die zahlreich erschienenen Expertinnen und Experten rege aus.

Zum „Präsidiumsgespräch“ geht’s hier.

Außerdem kann es auf gängigen Streamingportalen für Podcasts oder über DBSV-Inform online im Browser, per App oder auf der Daisy-CD angehört werden.

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