Der Gemeinsame Arbeitskreis Rechtspolitik begleitet seit 25 Jahren die rechtspolitische Arbeit von DBSV und DVBS. DBSV-Justiziarin Christiane Möller blickt auf die Entstehung, zentrale Themen und Erfolge des Gremiums zurück – von Diskriminierungsschutz über Nachteilsausgleiche bis hin zu aktuellen Fragen der Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen.
Das Licht der Welt der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe erblickte der Gemeinsame Arbeitsausschuss Rechtspolitik vor 25 Jahren, am 29. Juni 2001. Von seinen Mitgliedern wird er liebevoll GAK genannt. Zu dieser damals weitsichtigen Entscheidung dürfen wir uns gratulieren. Der DBSV und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf hatten erkannt, dass eine erfolgreiche Interessenvertretung für die Belange blinder und sehbehinderter Menschen nur gelingt, wenn eigene Anliegen qualifiziert vertreten werden können. Dafür brachten beide Verbände ehrenamtlich engagierte blinde und sehbehinderte Juristinnen und Juristen sowie ihre Geschäftsführungen zusammen und sorgten für einen regelmäßigen Austausch – früher telefonisch, heute per Videokonferenz und über eine Mailingliste.
Aufgabe des GAK-Rechtspolitik ist es, die Entwicklungen in der Gesetzgebung und die Urteile der Gerichte zu beobachten, sie juristisch einzuordnen und zu bewerten. Außerdem werden auch eigene Vorschläge zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten gemacht, um auf dieser Grundlage die rechtspolitische Arbeit beider Organisationen zu unterstützen.
Viele der Themen, die den GAK-Rechtspolitik schon vor 25 Jahren intensiv beschäftigten, sind heute noch relevant. Zu nennen sind hier vor allem das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz und das 2006 verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, deren notwendige Weiterentwicklung aktuell im Bundestag verhandelt wird. Auch der Kampf um den Erhalt des Landesblindengeldes und die Bemühungen um die Einführung eines bundeseinheitlichen Nachteilsausgleichs sind Dauerbrenner.
Weitere Schwerpunkte aus der Gesetzgebung sind die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Auch zu relevanten Klageverfahren wurden juristische Argumente gesammelt, etwa im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Arbeitsassistenz oder aktuell zum Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Rehaeinrichtungen. Angesichts der Diskussion um die Sozialstaatsreform und der Tatsache, dass der Weg für eine gleichberechtigte Teilhabe noch weit ist, wird dem GAK-Rechtspolitik die Arbeit auch so schnell nicht ausgehen.
Unser Dank gilt allen im GAK Aktiven, ganz besonders Dr. Otto Hauck, der den Ausschuss 20 Jahre lang so umsichtig geleitet hat und ihm immer noch angehört.