Forderung gegen Blockadehaltung

Bei einer Abstimmung hält eine Hand einen blauen Zettel mit dem Wort „Ja“ und einem Haken nach oben. Im Hintergrund sind mehrere Personen zu sehen, die das gleiche tun.
Bei einer Abstimmung hält eine Hand einen blauen Zettel mit dem Wort „Ja“ und einem Haken nach oben. Im Hintergrund sind mehrere Personen zu sehen, die das gleiche tun.  ·  Bild: Flickr/Stefan Kottas

Der Deutsche Behindertenrat (DBR), zu dessen Mitgliedern auch der DBSV gehört, hat sich an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gewandt und fordert die FDP dazu auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Hintergrund ist, dass das Bundesjustizministerium zwei wichtige Vorhaben für mehr Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz auf nationaler und europäischer Ebene blockiert. In der Pressemitteilung, die der DBR dazu veröffentlicht hat und die auch der DBSV verbreitet hat, wird daran erinnert, dass die Verbände sich für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einsetzen. Auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, mindestens jedoch zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall. Die Verweigerung von angemessenen Vorkehrungen müsse im AGG als Diskriminierung verankert werden. Nur so hätten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen, heißt es in der Mitteilung. Das Bundesjustizministerium kündige trotz einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu einer Reform eine erneute Evaluation des AGG an.

Auch auf europäischer Ebene würde die Verabschiedung einer Richtlinie, die Diskriminierung verhindern soll, durch das Bundesjustizministerium blockiert.

Die aktuelle Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats, Verena Bentele, wird dazu mit folgenden Worten zitiert: „Seit 2008 blockiert Deutschland die 5. EU-Gleichbehandlungs-Richtlinie, die unter anderem Diskriminierungsschutz wegen Behinderung für die Bereiche Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vorsieht.“ Das verbleibende Zeitfenster müsse nun schnell genutzt werden. Menschen mit Behinderungen wollten sich nicht länger vertrösten lassen, wenn es um dringend notwendige Entscheidungen geht, mit denen Deutschland endlich barriere- und diskriminierungsfreier wird.

„Stehen Sie nicht länger auf der Bremse, Herr Buschmann!“

Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats

Deutscher Behindertenrat fordert ein klares „Ja“ zum Schutz vor Diskriminierung auf nationaler und europäischer Ebene

Seit langem setzt sich der Deutsche Behindertenrat für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein. Es braucht klare gesetzliche Regelungen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gütern und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, mindestens jedoch zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall. Die Verweigerung von angemessenen Vorkehrungen muss als Diskriminierung im AGG verankert werden. Nur so werden Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihre Rechte einzuklagen, wenn zum Beispiel im Restaurant keine Rampe für Rollstuhlnutzende bereitgestellt wird.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) spielt seit Beginn der Wahlperiode trotz einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Zeit und kündigt stattdessen eine erneute Evaluation des AGG an.

Eine in dieser Legislaturperiode noch umsetzbare Alternative wäre, das Benachteiligungsverbot im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch auf private Anbieter auszuweiten. Das für das BGG zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist hierzu mit den im Deutschen Behindertenrat organisierten Verbänden im Austausch. Nun stockt die Ressortabstimmung, weil das BMJ die noch nicht verabschiedete 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie ins Feld führt.

Gleichzeitig blockiert erneut das BMJ auf europäischer Ebene die Verabschiedung ebendieser Richtlinie. Brisant ist in diesem Zusammenhang, dass aktuell Belgien, welches bis Ende Juni 2024 die Europäische Ratspräsidentschaft innehat, erreichen will, dass die Gleichbehandlungs-Richtlinie jetzt endlich von allen EU-Staaten freigegeben wird. Dazu hat in Brüssel eine Aussprache stattgefunden, in der fast alle Länder der Initiative Belgiens zugestimmt haben. Die Vertreterin Deutschlands, konkret des Bundesjustizministeriums, hat dazu erklärt, dass erst noch geprüft werden müsse, ob die von Deutschland erhobenen Einwände berücksichtigt worden seien. Bis diese Prüfung abgeschlossen sei, erhalte Deutschland seinen allgemeinen Vorbehalt aufrecht.

„Seit 2008 blockiert Deutschland die 5. EU-Gleichbehandlungs-Richtlinie, die u. a. Diskriminierungsschutz wegen Behinderung für die Bereiche Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vorsieht“, so Verena Bentele, aktuelle Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats. „Das verbleibende Zeitfenster muss nun schnell genutzt werden. Menschen mit Behinderungen wollen sich nicht länger ausbremsen und vertrösten lassen, wenn es um dringend notwendige Entscheidungen geht, mit denen Deutschland endlich barriere- und diskriminierungsfreier wird.“

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