Neue EU-Regelungen stärken die Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen

Ein Flugzeug in der Luft, von schräg unten fotografiert. Der Himmel ist blau, die Wolken golden angestrahlt.
Bild: Pixabay/Albrecht Fietz

Die EU-Institutionen haben sich auf neue Regelungen für Fluggastrechte verständigt. Für Menschen mit Behinderungen bringen die vereinbarten Änderungen wichtige Verbesserungen - insbesondere beim Schutz und bei der Entschädigung für beschädigte oder verlorene Hilfsmittel sowie bei der Unterstützung während der Reise.

Besserer Schutz für Hilfsmittel und Assistenzhunde

Eine wesentliche Verbesserung betrifft die Haftung für Hilfsmittel wie Rollstühle. Werden diese während einer Flugreise beschädigt oder gehen verloren, sollen Fluggesellschaften künftig die vollen Kosten für Reparatur oder Ersatz übernehmen. Nach der bisherigen Rechtslage war die Haftung in vielen Fällen auf einen Betrag von rund 3.000 Euro begrenzt - eine Summe, die bei hochwertigen elektrischen Rollstühlen oder anderen individuell angepassten Hilfsmitteln häufig nicht ausreicht.

Darüber hinaus sollen Fluggesellschaften bei beschädigten oder verlorenen Hilfsmitteln kostenlos einen vorübergehenden Ersatz bereitstellen. Auch für Verletzungen von Assistenzhunden sind Entschädigungsregelungen vorgesehen.

Unterstützung, wenn notwendige Assistenz ausbleibt

Auch bei Problemen mit der vorgeschriebenen Assistenz während der Reise sind Neuerungen geplant. Verpasst eine Person mit Behinderung ihren Flug, weil die notwendige Unterstützung am Flughafen nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt wurde, soll sie künftig Anspruch auf Entschädigung und eine alternative Beförderung haben. Außerdem sollen Menschen mit Behinderung kostenlos neben ihrer Begleitperson sitzen können.

Wichtige Forderungen bleiben offen

Trotz dieser Verbesserungen konnten sich die europäischen Institutionen nicht auf alle Forderungen der Behindertenbewegung verständigen. Offen bleiben unter anderem ein klares und umfassendes Verbot, Menschen aufgrund ihrer Behinderung die Beförderung zu verweigern, sowie das Recht, ohne verpflichtende Vorabgenehmigung oder Voranmeldung reisen zu können. Auch die EU-weite gegenseitige Anerkennung von Assistenzhunden ist weiterhin nicht gewährleistet.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt eine aktuelle Befragung des Europäischen Behindertenforums (European Disability Forum): Fast sieben von zehn Menschen mit Behinderungen geben an, beim Fliegen bereits Diskriminierung erlebt zu haben.

Einsatz für barrierefreies Reisen geht weiter

Die vereinbarten Änderungen sind ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren und verlässlicheren Flugverkehr. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Regelungen rasch, einheitlich und wirksam umgesetzt werden, damit die Verbesserungen auch tatsächlich bei den Reisenden ankommen.

Der DBSV und seine europäischen Partner, darunter die Europäische Blindenunion und das Europäische Behindertenforum, werden sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt reisen können. Über die weitere Entwicklung und die Umsetzung der neuen Regelungen wird der DBSV informieren.

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