Die Bundesregierung hat kürzlich einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) veröffentlicht. Die Inhalte sehen viele Behindertenrechtsorganisationen, ebenso der DBSV, kritisch. Zum Welttag der Menschen mit Behinderung veröffentlicht der DBSV nachfolgende Pressemitteilung.
BGG-Reformentwurf bremst Teilhabe aus und braucht dringend Nachbesserungen
Berlin, 3. Dezember 2025. Anlässlich des heutigen Welttags der Menschen mit Behinderungen fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) deutliche Nachbesserungen am aktuell veröffentlichten Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). „Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen. Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen Regelungen nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen“, sagt Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV.
Problematisch ist aus Sicht des Verbandes unter anderem,
- dass die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen, die der Überwindung noch bestehender Barrieren dienen sollen, zwar theoretisch eingeführt, praktisch aber für die meisten Fälle ausgeschlossen wird,
- dass das Benachteiligungsverbot durch jeden sachlichen Grund einschränkbar sein soll,
- dass Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen ausgeschlossen werden und
- dass ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen Barrieren fehlt.
Der DBSV übt auch massive Kritik an der Botschaft, die der Gesetzentwurf ausstrahlt: „Das Gesetz erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden.“, so Bethke.
Er ergänzt: „Das ist mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, völlig rückwärtsgewandt und wirtschaftsschädigend. Abgesehen davon wird mit einer solchen Haltung das Recht auf Teilhabe behinderter Menschen missachtet und der dringend notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt wird so auch nicht gefördert. Was wir stattdessen brauchen, ist ein Gesetz, das Barrierefreiheit voranbringt und damit echte Verbesserungen für den Alltag von Menschen mit Behinderung enthält.“
Der DBSV wird seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 8. Dezember einreichen und auf seiner Webseite veröffentlichen.