Das andere Ende der Leine: Voraussetzungen für einen Blindenführhund
"Fell und Führbügel" - Folge 2

Ein rotbrauner Labrador-Golden-Retriever-Mischling liegt auf einer geschwungenen Holzliege in der Sonne. Er trägt seine orangene Kenndecke, das Führgeschirr hängt an der Rückenlehne der Liege. Ein blau-silberner Kopfhörer liegt neben den Hundepfoten.
Blindenführhund Morris (Labrador-Golden-Retriever-Mischling)  ·  Bild: DBSV/Lisa Mümmler

Was rechtlich und menschlich zu bedenken ist, bevor ein Führhund beantragt wird, ist Thema der zweiten Podcast-Folge „Fell und Führbügel“. In einer Mischung aus Fakten und Erfahrungswerten wird besonders das andere Ende der Leine, der Mensch, unter die Lupe genommen.

Ist das Merkzeichen „Blind“ im Schwerbehindertenausweis nötig, um einen Führhund zu beantragen? Müssen Vermieter und Arbeitgeber ihre Zustimmung geben? Worauf sollten sich künftige Führhundhaltende einstellen und muss das Führgeschirr weiß sein? Diesen und vielen anderen Fragen gehen Johannes Sperling, Rechtsexperte für Führhundangelegenheiten und Lisa Mümmler, Moderatorin und Führhundhalterin nach. Außerdem geben sie Tipps zu kompakten Nachschlagewerken, räumen mit Klischees auf und teilen persönliche Geschichten.

"Fell und Führbügel" kann über gängige Podcast-Streaming-Dienste angehört oder heruntergeladen werden.

Zum Podcast "Fell und Führbügel"

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