Blindengelderhöhung und Einführung von Taubblindengeld im Saarland

Der Landtag des Saarlandes hat am 4. Dezember Änderungen beim Landesblindengeld beschlossen. Aus der bisherigen Blindheitshilfe wird ein Teilhabegeld mit verbesserten Leistungen. Die Leistungen für blinde Menschen erhöhen sich ab 2026 um 10 Euro auf 460 Euro, und ab 2027 um weitere 10 Euro auf 470 Euro monatlich. Minderjährige erhalten ab 2026 monatlich 327 Euro und ab 2027 monatlich 337 Euro.

Neu eingeführt wird ab dem 1. Juli 2025 ein Taubblindengeld, das monatlich 675 Euro für Erwachsene und 476 Euro für Minderjährige beträgt. Auch das Taubblindengeld erhöht sich 2026 und 2027 um jeweils 10 Euro.

Zudem ist im Gesetz ab 2028 eine Regelung zur Dynamisierung des Teilhabegeldes für blinde und für taubblinde Menschen festgehalten. Dann wird der Betrag an die Rentenentwicklung gekoppelt.

Christiane Möller, Justiziarin des DBSV, begrüßt die Entwicklung im Saarland: "Besonders positiv hervorzuheben sind die Einführung eines Nachteilsausgleichs für taubblinde Menschen und die künftige Dynamisierung der Leistungen. Es ist ein starkes Signal, dass der Gesetzgeber durch die beschlossenen Verbesserungen den für blinde und taubblinde Menschen so wichtigen Nachteilsausgleich für die Teilhabe am alltäglichen Leben stärkt“.

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