Blindengeld in Thüringen angehoben

Mehrere 50-Euro-Scheine liegen lose aufeinander.
Bild: Pixabay/moerschy

Das Land Thüringen hat zum 1. Juli das Blindengeld (dort Sinnesbehindertengeld genannt) erhöht.

Blinde Menschen erhalten nun 472 Euro und damit 72 Euro mehr als bisher. Für taubblinde Menschen erhöht sich der Betrag um 144 Euro auf nunmehr 644 Euro. Thüringen wird damit zum Spitzenreiter in den neuen Bundesländern.

Der Erhöhung hatten kurz vor der Sommerpause die Abgeordneten des Thüringer Landtags einstimmig zugestimmt. „Dass das Sinnesbehindertengeld erhöht wurde, ist ein wichtiger und richtiger Schritt, denn blinde und taubblinde Menschen haben mit deutlich gestiegenen Kosten für ihre behinderungsbedingten Mehraufwendungen zu kämpfen“, sagt Hans- Werner Lange, Präsident des DBSV, und ergänzt: „Von diesem Beispiel muss ein Signal ausgehen, denn auch in anderen Bundesländern ist eine Erhöhung des Blindengeldes längst überfällig.“

In sieben Ländern (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt) steigt das Blindengeld automatisch mit den Rentenerhöhungen und wurde damit zum 1. Juli angehoben. Gleiches gilt für die einkommens- und vermögensabhängige Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Sie beträgt seit Juli 841,77 Euro für Erwachsene und 421,61 Euro für Minderjährige.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Blindengeldleistungen der einzelnen Bundesländer gibt es hier.

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