Zutiefst enttäuscht von BGH-Urteil

Klägerin Renate S., eine ältere Person im roten Oberteil mit Blumenohrring im Profil.
Klägerin Renate S.  ·  Bild: DBSV/Lenk

Der Bundesgerichtshof hat im Fall einer blinden Klägerin wie folgt entschieden: "Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) für eine blinde Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist."

Renate S. hatte gegen eine Rehaklinik geklagt, die sie nicht aufnehmen wollte, weil sie blind ist.

Für Anwalt Dr. Michael Richter, der die Klägerin in den beiden ersten Instanzen vertreten hat, ist das Urteil nicht nachvollziehbar: "Beantragt hatten wir eine Entschädigung und Schadensersatz wegen der grundsätzlichen Verweigerung der Aufnahme einer blinden Patientin durch eine Rehaklinik. Bekommen haben wir ein Urteil, das klarstellt, dass blinde Menschen keinen Anspruch gegenüber einer Rehaklinik auf eine besondere Pflege haben, also eine völlig andere Frage. Ungeklärt bleibt die Kernfrage, ob das AGG auf Behandlungsverträge im Gesundheitswesen überhaupt anwendbar ist. Und dass der BGH hier formuliert, dass ein blinder Mensch wohl immer einen Mehraufwand für z. B. eine Rehaklinik bedeutet, erscheint mir diskriminierend."

Der DBSV hat Renate S. in dem Verfahren unterstützt. Sie kommentiert: "Ich bin von dem Urteil zutiefst enttäuscht und frage mich, wie es sein kann, dass behinderte Menschen kein bisschen geschützt werden, obwohl wir doch im Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot haben." Michael Richter prüft deshalb, mit dem Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Zu den Hintergrundinfos des Falls

Zurück

Weitere Neuigkeiten

Beraten und beschlossen: Start in 2026

01.02.2026

Das DBSV-Präsidium hat sich in seinen Sitzungen am 27. und 28. November 2025 in Berlin und am 29. Januar 2026 virtuell unter anderem mit folgenden Themen befasst.

Mehr zu: Beraten und beschlossen: Start in 2026

Format: Audio, Text / Schlagwort: DBSV

Ein purpurfarbenes Auge – halb scharf, halb unscharf und gerastert dargestellt.

Baurecht: Zu wenig barrierefreie Wohnungen

06.08.2025

Berücksichtigt das deutsche Baurecht der Bundesländer die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention? Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder daraufhin untersucht.

Mehr zu: Baurecht: Zu wenig barrierefreie Wohnungen

Format: Text / Schlagwort: Barrierefreiheit, Recht

Eine helle Treppe führt in einer Linkskurve nach oben. Sie hat einen silbernen Handlauf und steinerne Stufen.