Referentenentwurf BGG: Nachbesserungen notwendig

Der DBSV hat zu einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2025 vorgelegten Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Stellung genommen. Er fordert deutliche Nachbesserungen.

„Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen.“ sagt Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. „Das Gesetz erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden.“

Außerdem fehlten wirksame Instrumente, um Benachteiligungen rechtlich ahnden zu können. Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen Regelungen nicht verbessern, sondern es drohen im Gegenteil sogar Verschlechterungen, so die Einschätzung des Verbandes. Wann das Gesetz ins Parlament eingebracht wird, ist offen, weil die Koalitionspartner uneins sind.

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