Accessibility Tools ersetzen keine barrierefreie Website

Eine Frau sitzt an einem Computer und scrollt durch eine Webseite. Ihre Darstellung ist invertiert.
Eine Frau sitzt an einem Computer und scrollt durch eine Webseite. Ihre Darstellung ist invertiert.  ·  Bild: DBSV/Lautenschlaeger

Die Barrierefreiheit von Webseiten ist nicht zuletzt durch gesetzliche Verpflichtungen zunehmend im Blick von Unternehmen und Organisationen. Alternativtexte, eine konsistente Überschriftenstruktur, ausreichende Kontraste oder die Beschriftung von Formularfeldern sind nur einige Merkmale der digitalen Barrierefreiheit. Die technischen Normen und Standards zur Herstellung digitaler Barrierefreiheit listen mittlerweile über 80 Kriterien. Auf Ebene von Seitenbetreibern und deren Dienstleistern ist es im Sinne der Barrierefreiheit deshalb unverzichtbar, von Beginn an die notwendigen Standards bei der Entwicklung mitzudenken und dies auch in der laufenden redaktionellen Arbeit weiterzuführen.

Eine schnelle und kostengünstige Umsetzung versprechen Anbieter sogenannter Overlay-Tools. Das sind Software-Werkzeuge, die die Originaldarstellung einer Webseite überlagern. Nutzerinnen und Nutzer der Website können über einen Link oder einen Button Einstellungen vornehmen, etwa zur Farbdarstellung, Kontrasten oder Vorlesefunktion.

Entgegen anderslautender Versprechungen sind Accessibility Overlays aktuell nicht in der Lage, eine Website umfassend barrierefrei zu gestalten. Sie versagen insbesondere im Bereich der Zugänglichkeit für blinde Menschen. Schlecht programmierte Overlay-Tools können im Gegenteil neue Barrieren erzeugen.

Daher empfiehlt der DBSV, die Website selbst barrierefrei nach vorhandenen Normen und Standards zu gestalten. Ist dies gewährleistet, können Accessibility Overlays einen Mehrwert für spezifische Zielgruppen haben.

Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit von Websites und Accessibility Overlays finden sich in der Stellungnahme des gemeinsamen Fachausschusses für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) beim DBSV.

Zur Stellungnahme des FIT

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