Julia Gebrande ist Vorsitzende der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Kommission sammelt Erfahrungsberichte, um besser zu verstehen, wie sich die Situation erwachsener Betroffener verbessern lässt. Vergleichsweise wenige Menschen mit Behinderung erzählen von ihren Erfahrungen. Woran das liegen könnte, erklärt Julia Gebrande im Interview.
Frau Gebrande, was ist die Hauptaufgabe und das Ziel der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs?
Die Kommission gibt es seit zehn Jahren. Der Kern unserer Arbeit besteht darin, dass wir allen Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt haben, die Möglichkeit bieten, uns ihre Erfahrungen mitzuteilen. Das Ziel ist die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Vergangenheit. Menschen, die das erlebt haben und Zeuginnen und Zeugen, die etwas mitbekommen haben, können sich an die Kommission wenden. Dies ist schriftlich, per Post oder per E-Mail, möglich. Ebenso kann man die eigene Geschichte in einer vertraulichen Anhörung erzählen. Inzwischen haben uns mehr als 3.000 Menschen ihre Geschichte anvertraut. Wir sammeln diese Berichte und arbeiten damit weiter.
Welche Erkenntnisse haben Sie aus der Arbeit mit den Berichten und aus Studien gewonnen, auch im Hinblick auf Menschen mit Behinderung?
Wissen haben wir vor allem aus zwei repräsentativen Studien gewonnen, die vor einigen Jahren erschienen sind. In der einen ging es um die Lebenssituation von Mädchen und Frauen mit Behinderungen, in der anderen um die von Jungen und Männern mit Behinderungen. Darin wurde deutlich, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen sind als Mädchen und Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt, sowohl was sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend betrifft, als auch im Erwachsenenalter. Ähnlich verhält es sich bei Jungen und Männern.
Trotzdem haben sich bisher noch nicht viele Menschen mit Behinderungen, auch mit Sehbehinderungen oder blinde Menschen, an die Aufarbeitungskommission gewandt. Wir interessieren uns für diese Geschichten, denn für uns zählt jede Geschichte. Wir sammeln sie und wenn wir genügend Geschichten zu einem Thema haben, veröffentlichen wir dazu eine Fallstudie. Das sind Studien, in denen wir mit den Berichten und Anhörungen weiterarbeiten.
Wie erklären Sie sich, dass sich relativ wenige Menschen mit Behinderung bei Ihnen melden?
Für Menschen mit Behinderungen ist es oft schwieriger, Hilfe zu bekommen. Es gibt leider bis heute nur sehr wenig barrierefreie oder zumindest leicht zugängliche Hilfeangebote und ein Beschwerdemanagement in Einrichtungen. Das gilt auch für die Aufarbeitung.
Zudem sind sexuelle Übergriffe häufig mit Scham und Schuldgefühlen verbunden. Es ist eine typische Täterschaft-Strategie, den Betroffenen einzureden, dass ihnen sowieso niemand glauben würde und dass sie selbst schuld seien. Wenn wir Gewalt an Menschen mit Behinderungen in den Blick nehmen, haben wir eine doppelte Tabuisierung: einerseits den Bereich der Sexualität an sich und dann den Bereich der sexualisierten Gewalt. In der Community von Menschen mit Behinderungen wird nur wenig darüber gesprochen, obwohl es notwendig wäre. Wenn Menschen auf Assistenz angewiesen sind. entstehen Situationen, die mit Berührungen und beim Führen zum Teil mit engem Körperkontakt verbunden sind. Manchmal ist es schwierig zu unterscheiden, was eine Hilfestellung und was ein sexueller Übergriff war.
Welche Art von Hilfe bekommen Einrichtungen von der Kommission, die ihre eigene Geschichte aufarbeiten wollen und warum ist die Aufarbeitung wichtig?
Die Institutionen haben die Verantwortung, genau hinzuschauen, wenn Übergriffe in ihrer Einrichtung passiert sind, wie sie sich zukünftig besser aufstellen können und wie sie ein gutes Schutzkonzept entwickeln können, damit solche Übergriffe zukünftig nicht mehr passieren können. Dafür ist es notwendig, dass Einrichtungen herausfinden, was genau vorgefallen ist. Die Aufarbeitungskommission hat dafür Empfehlungen erarbeitet, die zum Beispiel in der Broschüre „Institutionen übernehmen Verantwortung“ verfügbar sind.
Eine Studie hat gezeigt, dass aktuell die Gewalt in Einrichtungen immer noch sehr hoch ist, insbesondere in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Allerdings wurde nicht nach Behinderungsarten unterschieden.
Wie können Schutzkonzepte entwickelt werden?
Das Wichtigste ist, dass alle Menschen miteinander ins Gespräch darüber kommen, was in dieser Einrichtung gut läuft, aber auch darüber, wo es vielleicht Situationen oder Räume gibt, in denen sich Menschen unsicher fühlen. Situationen, in denen vielleicht Pflege oder Assistenz ausgenutzt wird, um Übergriffe zu begehen. Einrichtungen sollten darauf achten: Wie können wir dazu beitragen, dass Menschen sich wohlfühlen, ihre Grenzen benennen und Stopp sagen können? Die Menschen in den Einrichtungen müssen auch wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihre Grenzen nicht eingehalten wurden.
Viele blinde und sehbehinderte Menschen arbeiten im Bereich Soziale Arbeit und/oder an Schulen und in Einrichtungen. Wie können sie Warnsignale erkennen, dass ein Kind eventuell sexualisierte Gewalt erleidet?
Das Wichtigste, was ich mitgeben kann, ist, dass sie zum Landeplatz werden können für die Signale und Botschaften von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche suchen in der Regel nach erwachsenen Vertrauenspersonen, denen sie sich mitteilen können, gerade wenn sie sexuelle Übergriffe erleben.
Es gibt keine Symptome, die ich nur aufzählen müsste und dann ist klar: Hier liegt sexueller Kindesmissbrauch vor. Als eine Form der Traumatisierung kann es sich ganz unterschiedlich auswirken. Im Prinzip ist immer dann Aufmerksamkeit geboten, wenn es einem Kind nicht gut geht oder es sich verändert hat. Wenn es vielleicht sehr offen und fröhlich war und sich plötzlich immer weiter zurückzieht. Oder wenn es sexualisiertes Verhalten zeigt oder sich in frühere Entwicklungsstufen fällt. Das können Hinweise sein, aber letztendlich jedes Verhalten. das darauf hinweist, dass es einem Kind gerade nicht gut geht.
Sehbehinderte oder blinde Menschen können das vielleicht nicht sehen, aber sie haben andere Möglichkeiten, wie sie mit den Kindern und Jugendlichen in einem guten Kontakt sein können und das Thema ansprechen können. Den Kindern soll signalisiert werden: Wenn es etwas gibt, das dich belastet, kannst du darüber reden.
Ein Präventionsgrundsatz ist die Unterscheidung zwischen guten und schlechten Geheimnissen und dass man Kindern sagt: Wenn du ein schlechtes Geheimnis hast, darfst du das weitererzählen, wende dich an eine erwachsene Person, die dich unterstützen kann.
Die Universität Hildesheim hat einen Rechercheratgeber entwickelt, der online verfügbar sein wird. Worüber informiert der Ratgeber und ist er barrierefrei?
Der Ratgeber informiert vor allem über den Zugang zu den eigenen Akten, die zum Beispiel in einer Schule vorliegen. So kann man zum Beispiel, ob es damals Menschen aufgefallen ist, dass sich jemand verändert hat. Vielleicht gibt es sogar in Akten Hinweise auf Täterinnen oder Täter. Wir empfehlen allen, die sich auf den Weg der individuellen Aufarbeitung machen, sich dafür Unterstützung zu suchen, etwa durch eine Vertrauensperson oder eine Fachberatungsstelle.
Haben blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen ein Recht darauf, dass ihnen Akten, die für ihren Fall wichtig sind, in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden?
Es gibt seit dem 1. Juli 2025 das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Darin wird auch über das Recht auf Aufarbeitung geschrieben. Es geht leider nicht so weit, wie wir uns das gewünscht hätten. Immerhin ist die Kinder- und Jugendhilfe laut diesem Gesetz verpflichtet, die Akten aufzubewahren und sie Betroffenen zugänglich zu machen. Ich weiß nicht genau, ob diese Akten blinden Menschen in einer Audioversion zur Verfügung gestellt werden. können. Wir sind auf Rückmeldungen betroffener Menschen angewiesen.
Arbeiten Sie im Moment selbst an einem Forschungsprojekt im Kontext der Aufarbeitung?
Wir starten in diesem Jahr eine Kampagne, mit der wir gezielt Menschen mit unterschiedlichen Formen von Behinderungen aufrufen wollen, ihre Geschichte zu erzählen. Noch haben wir zu wenig Berichte oder vertrauliche Anhörungen von Menschen mit Behinderungen, als dass wir dazu schon eine Studie in Auftrag geben könnten.
Wenn wir genügend Berichte beisammen haben, werden wir eine Fallstudie zum Thema Menschen mit Behinderungen in Auftrag geben. Darin werden wir aufzeigen, ob die Tatorte in der Familie oder eher in den Einrichtungen der Behindertenhilfe lagen. Was können wir tun, um zukünftig Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besser zu schützen? Wir sind dankbar für Anregungen und Forderungen, die wir dann wiederum als Empfehlungen an die Politik aussprechen können.
Über die Kommission
Aufgaben und Ziele
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs informiert auf ihrer Internetseite ausführlich über ihre Arbeit und die Möglichkeit, über erlebte sexualisierte Gewalt zu berichten.
Schriftlich werden Geschichten entgegengenommen per E-Mail: kontakt@aufarbeitungskommission.de sowie postalisch.
Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Postfach 110129
10831 Berlin
Geschichtenportal
Viele Geschichten Betroffener sind auf dem Geschichtenportal der Kommission veröffentlicht.